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   FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 4546/05   

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https://dejure.org/2006,6355
FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 4546/05 (https://dejure.org/2006,6355)
FG Köln, Entscheidung vom 07.06.2006 - 10 K 4546/05 (https://dejure.org/2006,6355)
FG Köln, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 10 K 4546/05 (https://dejure.org/2006,6355)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AO § 356 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 356 Abs. 2
    Rechtsbehelfsbelehrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung - Rechtsbehelfsbelehrung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung wegen irreführendem Zusatz in der Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Wichtiger Hinweis" könnte Kindergeld für volljährige Kinder retten

  • IWW (Kurzinformation)

    Hoffnung für viele Eltern - "Wichtiger Hinweis" der Familienkassen lässt Rechtsbehelfsfrist nicht beginnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beifügung eines "wichtigen Hinweises" auf neuerliche Antragsmöglichkeiten bei einem keine Rechtsbehelfsbelehrung darstellenden Kindergeldbescheid; Konsequenz für den Beginn der Frist des § 356 Abs. 2 Abgabenordnung (AO)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2434
  • EFG 2006, 1483
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 4546/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2001, Az: VII R 59/99, BStBl II 2001, 506) ist höhere Gewalt nämlich auch dann anzunehmen, wenn die Fristversäumnis auf das rechtswidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann und der Beteiligte das unsachgemäße Verhalten der Behörde trotz aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht erkennen konnte.
  • BFH, 01.03.2000 - VI R 32/99

    Kindergeld; Prognose der Überschreitung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 4546/05
    Denn es wäre damit der Eindruck erweckt worden, der Kläger könne untätig bleiben, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen (BFH-Urteil vom vom 1. März 2000, Az: VI R 32/99, BFH/NV 2000, 1083 und BFH-Urteil vom 19. September 1997 VI R 273/94, BFH/NV 1998, 592).
  • BFH, 19.09.1997 - VI R 273/94

    Schutz eines Betroffenen bei unterbliebener oder unrichtiger Belehrung über eine

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 4546/05
    Denn es wäre damit der Eindruck erweckt worden, der Kläger könne untätig bleiben, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen (BFH-Urteil vom vom 1. März 2000, Az: VI R 32/99, BFH/NV 2000, 1083 und BFH-Urteil vom 19. September 1997 VI R 273/94, BFH/NV 1998, 592).
  • FG Düsseldorf, 14.06.2007 - 14 K 3364/06

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei einer Berufung auf die Bestandskraft eines

    In einem gleichgelagerten Fall habe das FG Köln mit Urteil vom 07.06.2006 - Az.: 10 K 4546/05 - entschieden, dass ein derartiger Zusatz der Familienkasse den Ablauf der regulären Rechtsbehelfsfrist verhindere.

    (vgl. BFHUrteil vom 15.03.2007 III R 57/06, noch nicht veröffentlicht; a. A. Finanzgericht Köln, Urteil vom 07.06.2006 10 K 4546/05).

  • FG Düsseldorf, 25.06.2007 - 14 K 3364/06

    Kindergeld; Grenzbetragsberechnung; Bindungswirkung Aufhebungsbescheid;

    In einem gleichgelagerten Fall habe das FG Köln mit Urteil vom 07.06.2006 - Az.: 10 K 4546/05 - entschieden, dass ein derartiger Zusatz der Familienkasse den Ablauf der regulären Rechtsbehelfsfrist verhindere.

    (vgl. BFHUrteil vom 15.03.2007 III R 57/06, noch nicht veröffentlicht; a. A. Finanzgericht Köln, Urteil vom 07.06.2006 10 K 4546/05).

  • BFH, 21.06.2007 - III R 70/06

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1483 veröffentlicht.
  • FG Münster, 22.11.2006 - 7 K 5127/05

    Änderung einer Prognoseentscheidung nach § 70 Abs. 4 EStG

    Da der Kindergeldanspruch des Kl. für Januar und Februar 2004 daher schon aus diesem Grunde gerechtfertigt ist, kommt es nicht darauf an, ob der Kl. tatsächlich Einspruch gegen den Bescheid vom 19.02.2004 eingelegt hatte oder ob der Hinweis in dem Bescheid der Geltendmachung der Bestandskraft des Bescheides entgegensteht (vgl. hierzu Hessisches FG 3 K 3760/05 Urteil vom 06.04.2006 in EFG 2006, 1181 und FG Köln Urteil vom 07.06.2006 10 K 4546/05 in EFG 2006, 1483).
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